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AGB

AGB´S

 

1. Leistungsgegenstand

1.1 Josephine Schober Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Josephine Schober Personal Training möglich.

3. Sonstige Leistungen
3.1 Josephine Schober Personal Training steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Josephine Personal Training.

4. Haftung
4.1 Josephine Schober Personal Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Josephine Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Josephine Schober Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Josephine Schober Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Josephine Schober Personal Training um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.


5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung der ersten 5 Trainingseinheiten erfolgt im voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.
5.2 Der Klient erhält von Josephine Schober Personal Training eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Josephine Schober Personal Training behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6 Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft Josephine Schober Personal Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Josephine Schober Personal Training.

7. Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Josephine Schober Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet

9. Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Josephine Schober Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Josephine Schober Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 Josephine Schober Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax, Whatsapp, Facebook oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. 12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Nürnberg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abonnenten
1. Der Abonnent ist verpflichtet, sich selbst (gegebenenfalls bei einem Arzt) vorher darüber zu orientieren, ob für ihn die Ausführungen des Trainings mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden verbunden sein kann. Josephine Schober Personal Training haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Risiken.
2. Der Beitrag wird im laufenden Monat im voraus durch den Abonnenten überwiesen. Gerät der Abonnent mit mehr als zwei Monatsbeiträge in Zahlungsverzug, so wird der gesamte offene Restbetrag bis zum Vertragsende zur Zahlung fällig.
3. Der Vertrag ruht bei schriftlich nachgewiesener Krankheit von mindestens 4 Wochen. Das Abonnement verlängert sich automatisch um die Zeit der Ruhigstellung. Vorübergehende kurze Sportuntauglichkeit, z.B. kurze Erkrankungen bis zu einem Monat, entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
4. Das Abonnement hat eine Vertragsdauer von 6 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um 6 Monate, wenn der Abonnent oder Josephine Personal Training den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum vereinbarten Termin schriftlich kündigt.
5. Kann Josephine Schober Personal Training durch höhere Gewalt keine Leistungen erbringen, so hat der Abonnent kein Anspruch auf Schadenersatz.
6. Anschriften-änderungen sind Josephine Schober Personal Training umgehend mitzuteilen.
7. Während der Laufzeit von 6 Monaten erfolgt keine Beitragserhöhung. Bei einer Verlängerung des Abonnement können Beiträge den jeweiligen Konditionen angepasst werden. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer wird der Beitrag entsprechend angepasst.
8. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
9. Gerichtsort ist Nürnberg Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt.

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